Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Schulkartei-Anwender,

kurz vor Weihnachten erhielten Sie eine Email mit einem Anschreiben des Kultusministeriums (datiert vom 19.12.2019) bezüglich des „Rollout und Einsatz der Schulverwaltungssoftware Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW)“. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert sich bis zum 31.1.2020 verbindlich für die Umstellung auf die Software „ASV-BW“ anzumelden.

Unserer Meinung nach ist diese Aufforderung voreilig.

Eine Rechtsgrundlage zur Verpflichtung der Schulen, die Software ASV-BW zu nutzen, besteht unseres Wissens nach derzeit nicht. Wie in dem Schreiben selbst erwähnt wird „ist dem Landtag ein Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorzulegen“. Bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung besteht unserer Ansicht nach jedoch keine rechtliche Grundlage für die verpflichtende Nutzung der Software ASV-BW. Wir werden dies aber von unserer Seite rechtlich überprüfen lassen und Sie darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Trutter

PS: Unter folgendem Link finden Sie das Gutachten des Rechnungshofs bezüglich ASV-BW – umfangreich aber informativ: hier klicken

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TRU-Soft GmbH, Tannenweg 7, 77855 Achern Amtsgericht Mannheim HRB 220936 Geschäftsführerin: Maria-Anna Trutter